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Pro & Contra für das Outsourcing:

Die Vorteile, das Verbuchen der laufenden Geschäftsvorfälle der Finanzbuchhaltung an ein Buchführungsbüro zu übergeben, liegen auf der Hand:

  • Die Kosten und der Arbeitseinsatz eines selbständigen Buchhalters passen sich, je nach Vertragsgestaltung, sofort an die jeweilige geschäftliche Situation an. Erzielen Sie z.B. aufgrund von saisonalen Schwankungen weniger Umsätze, so sinkt auch die Anzahl der laufend zu verbuchenden Geschäftsvorfälle der Finanzbuchhaltung, die somit in einer kürzeren Zeit verarbeitet werden können.
  • Durch das Outsourcing an einen selbständigen Buchhalter gewinnen Sie ohne Zusatzkosten noch eine weitere Kontrollinstanz zwischen Ihrem Unternehmen und Ihrem Steuerberater.
  • Bei den Jahresabschlussarbeiten werden die durch den selbständigen Buchhalter verbuchten laufenden Geschäftsvorfälle der Finanzbuchhaltung nochmals vom Steuerberater überprüft. "Das Vier-Augen-Prinzip" kommt hier voll zur Wirkung.
  • Für einen selbständigen Buchhalter sind auch kleinere Unternehmen fachlich interessant. Der Unternehmer gewinnt einen direkten kompetenten Ansprechpartner. Betriebswirtschaftliche Belange können eingehend besprochen werden.
  • Die Verbuchung der laufenden Geschäftsvorfälle der Finanzbuchhaltung durch einen selbständigen Buchhalter erfolgt im betrieblichen wie auch im steuerlichen Sinne. Ein Buchhalter, der in der freien Wirtschaft gearbeitet hat, kennt die Anforderungen an die Buchführung von Seiten des Finanzamtes wie auch von Seiten des Unternehmens.
  • Es entstehen keine arbeitsrechtlichen Probleme bei der Kündigung des Dienstleistungsvertrages, sollten Sie den selbständigen Buchhalter nicht mehr beschäftigen können oder wollen.
  • Es fallen keine Lohnnebenkosten und keine Beiträge zur Berufsgenossenschaft an.
  • Es entstehen keine Kosten für Urlaub und Krankheit.
  • Durch die Arbeit bei mehreren Unternehmen ergeben sich wertvolle Synergie-Effekte. Von einmal erworbenem Fachwissen profitieren alle Kunden. Der Aufwand für die Auseinandersetzung mit neuen Gesetzen und Richtlinien wird auf mehrere Schultern verteilt.
  • Ein selbständiger Buchhalter hat eine Betriebshaftpflichtversicherung und eine Vermögenschaden-Haftpflichtversicherung

Was Vorteile hat, bringt natürlich leider auch Nachteile mit sich:

  • Ein selbständiger Buchhalter kann nicht den Steuerberater ersetzen. Ein selbständiger Buchhalter darf Sie aus berufsrechtlichen Gründen nicht in Steuerfragen beraten oder den Jahresabschluss und die dazugehörigen Steuererklärungen für Sie erstellen.
  • Achten Sie immer darauf, dass der selbständige Buchhalter mehrere Kunden betreut, damit kein Verdacht der Scheinselbständigkeit entstehen kann.